Wie wird man eigentlich Corgi-Züchter?


 
 

Diese Frage stellt sich so manch einer, der entweder auf der Suche nach einem FCI (Fédération Cynologique Internationale) und VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) anerkannten Zwinger ist, oder sogar selber erwägt nach den Regeln des zuständigen Rassehundevereins, in diesem Fall des CfBrH (Club für Britische Hütehunde e.V.), mit seinem Corgi – Rüde oder Hündin – zu züchten.
In den umfangreichen Statuten des CfBrH wird der Weg zur eigenen Zucht natürlich exakt beschrieben (Zuchtordnung: klicken Sie hier) und die Kenntnis über die einzelnen Paragraphen ist für jeden eingetragenen Züchter Pflicht. Um jedoch auch allen interessierten (Noch-)Nicht-Züchtern einen Überblick darüber zu geben, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um als Corgi-Züchter im CfBrH aktiv sein zu können, haben wir eine Übersicht über die Anforderungen an Mensch und Hund zusammengestellt.
Eines ist klar: Züchter wird man nicht im Handumdrehen! Man begibt sich vielmehr auf eine Reise, die über lange Strecken hinweg Einiges an Zeit und Kosten verschlingt, auf der immer wieder emotional belastende Unwegsamkeiten lauern und deren Ziel seine Position immer wieder ein wenig verändert. Aber vielleicht ist es genau diese Beweglichkeit, nämlich die Möglichkeit die Entwicklung der Rasse Welsh Corgi Pembroke im Kleinen und im Rahmen des Standards nach seinen persönlichen Idealen mitsteuern zu können, die den Wunsch begründet, sich auf das Abenteuer „Zucht“ einzulassen. Doch egal worin die Intention zu züchten besteht – die folgenden Punkte müssen erfüllt sein, bevor es losgehen kann!

1. Allgemeine Anforderungen an den Hund / die Hündin

Der zukünftige Zuchthund muss ein reinrassiger Welsh Corgi Pembroke sein und aus einer FCI anerkannten Zucht (In- oder Ausland) stammen. Es muss eine Ahnentafel vorliegen, die lückenlosen Aufschluss über die Vorfahren des Hundes über mindestens 4 Generationen gibt. Für Hunde aus dem Ausland muss zudem ein Export-Pedigree vorhanden sein. Der Hund muss hinsichtlich Fellfarbe und Felllänge dem FCI-Standard entsprechen. Besondere Vorsicht ist bei Pembroke Welpen aus Ländern, in denen kein Kupierverbot gilt, geboten. In Deutschland sowie mehreren EU-Ländern existiert ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Das Mindestzuchtalter für Rüden beträgt 12 Monate; für Hündinnen liegt es bei 15 Monaten.

2. Clubmitgliedschaft

Es versteht sich von selbst, dass jeder, der im CfBrH züchterisch tätig werden möchte, Clubmitglied werden sollte. Für Besitzer eines zukünftigen Deckrüden ist die Mitgliedschaft jedoch nicht zwingend. Der Aufnahmeantrag kann u.a. über die Club-Homepage bezogen werden: klicken Sie hier

3. Ausstellungen

Voraussetzung für die Zuchtzulassung sind u.a. zwei Richterberichte mit mindestens der Formwertnote „sehr gut“, die auf zwei termingeschützten Ausstellungen von zwei unterschiedlichen Richtern an den betreffenden Hund vergeben wurden.

4. Gesundheitsuntersuchungen

Beim Welsh Pembroke Corgi wird im CfBrH in gesundheitlicher Hinsicht hauptsächlich über das HD-Screening (HD=Hüftgelenksdysplasie) selektiert. Hierzu muss die Hüfte des Hundes nach einem standardisierten Verfahren geröntgt werden. Die offizielle Auswertung der Röntgenbilder darf ausschließlich vom vom CfBrH bestellten HD-Gutachter vorgenommen werden (Dr. Alexander Koch, Tierklinik Oerzen). Pembrokes, deren Hüfte schlechter als HD-C (FCI-Grading) bewertet wird, sind von der Zucht ausgeschlossen.
Neben der zwingend erforderlichen HD-Untersuchung, wird zudem die Durchführung einer umfangreichen Augenuntersuchung auf erbliche Augenkrankheiten (z.B. PRA, Katarakt, MPP) sowie einiger Gentests empfohlen. Hier sind bei Pembroke-Züchtern des CfBrH insbesondere die Anwendung der Tests für DM (Degenerative Myelopathie) und vWd Typ I (von Willebrand-Syndrom=Bluterkrankheit) üblich.

5. Zuchtbucheintrag

Sollte der zukünftige Zuchthund aus einem registrierten, deutschen Zwinger stammen, so ist das Tier bereits im Zuchtbuch des CfBrH eingetragen. Im Fall, dass es sich um einen Hund aus ausländischer Zucht handelt, muss vor der Zuchtzulassung eine Einzeleintragung bzw. Umschreibung in das Zuchtbuch des CfBrH erfolgen. Die Zuchtbruchstelle ist hier der richtige Ansprechpartner (klicken Sie hier).

6. Körung

Die Körung ist die Veranstaltung, bei der der Hund idealer Weise seine Zuchtzulassung erwirbt. (Die detaillierte Körordnung des CfBrH finden Sie hier.) Körungen für Corgis finden ausschließlich auf termingeschützten Spezialrassehundeausstellungen des CfBrH statt und beinhalten eine umfassende Beurteilung des Exterieurs, des Gangbildes sowie des Wesens des Hundes durch einen Körmeister. Am Tag der Körung müssen zudem alle Papiere, mindestens zwei Ausstellungsergebnisse, der Zuchtbucheintrag und Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchungen vorliegen. Auf Basis der Bewertung des Körmeisters und des HD-Status, erhält der Hund eine Formwertnote und wird – soweit alles in Ordnung ist – einer Körklasse zugeteilt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Hund zur Zucht zugelassen. Während Deckrüden ab sofort eingesetzt werden dürfen, ist die Belegung von Zuchthündinnen an weitere Bedingungen geknüpft, die der Besitzer bzw. zukünftige Züchter zu erfüllen hat.

7. Neuzüchterseminar

Jeder, der mit seiner Hündin im CfBrH züchten möchte, muss ein vom CfBrH veranstaltetes Neuzüchterseminar besuchen und eine anschließende Sachkundeprüfung erfolgreich absolvieren. Auf Neuzüchterseminaren werden den Teilnehmern Grundkenntnisse vermittelt, die sie später dazu befähigen sollen als verantwortungsbewusste Züchter handeln zu können. Die Themen erstrecken sich von artgerechter Hundehaltung über Wurfplanung und Geburt bis hin zur idealen Welpenaufzucht. Fortan müssen Neuzüchter mindestens jedes zweite Jahr eine kynologische Veranstaltung des CfBrH besuchen um ihren Züchterstatus behalten zu können.

8. Internationaler Zwingerschutz

Jeder, der züchten möchte, muss einen Namen für seine Zuchtstätte bei der FCI beantragen. Dieser Name wird innerhalb der FCI nur einmal vergeben und dient der eindeutigen Kennzeichnung bzw. als Nachname der zukünftig geborenen Welpen. Die Beantragung des Zwingerschutzes kann mitunter mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen und erfolgt immer über den Vorsitzenden der zuständigen Landesgruppe und die Zuchtbuchstelle an die FCI.

9. Zuchtstättenabnahme

Es versteht sich von selbst, dass nicht jede Wohnsituation gleichermaßen für die Aufzucht von Welpen geeignet ist. Um sicherzustellen, dass die vom Gesetzgeber (§ 2 Tierschutzgesetz) und VDH auferlegten Mindesthaltungsbedingungen erfüllt sind, führt der CfBrH Zuchtstättenabnahmen durch. Dabei wird beispielsweise kontrolliert, ob die Räumlichkeiten und der Freilauf sowohl die vorgeschriebene Größe haben als auch gut erreichbar sind, ob optimale Beleuchtungsverhältnisse herrschen und ob die Hygienebestimmungen eingehalten werden können. Außerdem muss das Wurfzimmer am Tag der Zuchtstättenabnahme komplett fertig gestellt sein (z.B. Wurfkiste, Temperatur, Bodenbeläge, Zugang zum Freilauf,…), ganz so, als ob in ein paar Stunden der erste Wurf erwartet würde.

10. Züchterkarte

Sobald die Zuchtstätte ohne Beanstandungen abgenommen wurde und der zukünftige Züchter alle Voraussetzungen erfüllt, erhält er eine vom CfBrH ausgestellte Züchterkarte inklusive Züchternummer. Diese Karte berechtigt zur Corgi-Zucht im CfBrH.

So wird man also Corgi-Züchter 🙂

Bild und Text: Gloria Kiy

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